Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026 · Nordbaukonzept GmbH, Schönberger Str. 14, 24148 Kiel
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Bau-, Sanierungs-, Ausbau- und sonstige Handwerksleistungen zwischen der Nordbaukonzept GmbH, Schönberger Str. 14, 24148 Kiel (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen von Leistungen auf der Website sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe einer Anfrage und kein bindendes Angebot.
Auf Grundlage der Anfrage und – soweit erforderlich – einer Objektbesichtigung erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Text- oder Schriftform bzw. durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 3 Leistungsumfang und Zusatzleistungen
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung einschließlich Leistungsverzeichnis. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
Zeigt sich während der Ausführung, dass zusätzliche oder geänderte Leistungen erforderlich sind (z. B. verdeckte Mängel im Bestand, Feuchtigkeit, abweichender Untergrund), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und legt ein Nachtragsangebot vor. Zusatzleistungen werden erst nach Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt; ohne Freigabe verlängern sich Ausführungsfristen entsprechend.
Technisch bedingte, zumutbare Abweichungen in Material, Farbton und Struktur – etwa bei Naturmaterialien, Putzen und Fliesen – bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche rechtzeitig zugänglich und geräumt sind und dass Strom, Wasser sowie – soweit erforderlich – Stellflächen für Fahrzeuge, Container und Materialien unentgeltlich zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber weist vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte verdeckte Leitungen, Rohre, Schadstoffe (z. B. Asbest) und statische Besonderheiten hin. Erforderliche behördliche Genehmigungen sowie Zustimmungen Dritter (z. B. Eigentümer, Vermieter, WEG) beschafft der Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen; nachweislich entstehende Mehrkosten, insbesondere durch Wartezeiten oder erneute Anfahrten, trägt der Auftraggeber.
§ 5 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt, Witterungseinflüsse, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen sowie vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Vereinbart werden je nach Vorhaben Festpreise oder eine Abrechnung nach Aufmaß bzw. Aufwand zu den im Angebot genannten Sätzen.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Bei längeren Bauvorhaben ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der jeweils nachgewiesenen, vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB).
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist; das Recht des Auftraggebers zur Zurückbehaltung wegen Mängeln aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf. Die Abnahme erfolgt gemeinsam; das Ergebnis wird in einem Protokoll festgehalten. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB. Bei Verbraucherverträgen weist der Auftragnehmer bei der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hin.
§ 8 Mängelansprüche und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken fünf Jahre und bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme.
Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Der Auftraggeber hat Mängel möglichst genau zu beschreiben und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Beseitigung zu geben. Führt der Auftraggeber ohne vorherige Fristsetzung selbst oder durch Dritte Arbeiten aus, entfallen insoweit Mängelansprüche, sofern nicht ein Fall der Selbstvornahme nach § 637 BGB vorliegt.
Keine Mängelhaftung besteht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, unterlassene Wartung, bauseits gestellte Materialien oder Vorleistungen Dritter sowie für übliche Abnutzung.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang übernommener Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte, nicht fest eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verbindung mit einem Grundstück oder Gebäude tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts der Anspruch auf Sicherheitsleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an: Nordbaukonzept GmbH, Schönberger Str. 14, 24148 Kiel, E-Mail: kontakt@nordbaukonzept.de.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, schuldet er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Dienstleistung, wenn der Verbraucher der Ausführung vor Fristablauf ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
Eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
§ 12 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Kiel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

