Kosten & Planung · 4 Min. Lesezeit
Förderung bei Sanierungen: erster Überblick
Förderprogramme ändern sich regelmäßig. Ein Grundsatz bleibt: Der Antrag muss in der Regel vor der Beauftragung gestellt werden.
Typische Ansatzpunkte
Gefördert werden meist Maßnahmen mit energetischer Wirkung – Dämmung, Fenster, Heizungstechnik – sowie Umbauten zur Barrierereduzierung.
Reihenfolge
Erst Beratung und Antrag, dann Auftrag, dann Umsetzung und Nachweis. Wer zu früh beauftragt, verliert den Anspruch.
Grenzen unserer Beratung
Wir liefern die Angebote und Nachweise, die Ihr Energieberater oder Ihre Bank benötigt. Die Antragstellung selbst begleiten spezialisierte Berater.
Das Wichtigste in Kürze
- Antrag vor Auftrag
- Energieberatung frühzeitig einbinden
- Nachweise sammeln
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