Renovierung · 4 Min. Lesezeit
Mietwohnung renovieren: was Mieter und Vermieter tragen
Zwischen normaler Abnutzung und Schaden liegt der häufigste Streitpunkt bei Wohnungsübergaben. Klare Dokumentation hilft beiden Seiten.
Schönheitsreparaturen
Gemeint sind in der Regel Anstriche von Wänden und Decken sowie kleinere Ausbesserungen. Ob sie im Einzelfall geschuldet sind, hängt vom Mietvertrag ab – dazu berät ein Fachanwalt.
Abnutzung oder Schaden
Vergilbte Wände nach Jahren sind Abnutzung. Ein Loch in der Trockenbauwand ist ein Schaden. Fotos bei Ein- und Auszug klären das schnell.
Zeit sparen
Ein Handwerksbetrieb erledigt Anstrich, Bodenbelag und kleine Reparaturen in wenigen Tagen. Das ist bei laufender Mietzahlung oft günstiger als Eigenleistung über Wochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zustand dokumentieren
- Abnutzung von Schaden trennen
- Bei Zeitdruck Fachbetrieb beauftragen
Passende Leistung: Renovierungen in Kiel in Kiel – oder kostenloses Angebot anfordern.
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